FEM.A im Aschermittwochmodus

Replik zum FEM.A Pamphlet: „Von extremistischen Randgruppen zur Salonfähigkeit: Väterrechtler in Österreich.“ (Juli 2025)

Wären gerade Wahlen und „FEM.A“ und „Wir Väter“ wären Parteien, würden Kommentatoren wohl schreiben: „FEM.A wird nervös“. Denn nur wenn einem die „Felle davonzuschwimmen“ drohen, greift man in die unterste Schublade und haut drauf, was das Zeug hält. Motto: Vernichtung des Gegners, als gäbe es kein Morgen. Die größte österreichische Partei braucht dafür nicht unbedingt einen Wahlkampf. Es genügt ein alljährlich wiederkehrender Anlass. Aschermittwoch. FEM.A hat gut aufgepasst.

Was meint FEM.A über Väterrechtler zu wissen? Eine kurze Zusammenfassung: Väterrechtler kämpfen gegen die Emanzipation der Frau, Feminismus und LGBTQI+ und wollen auch nach der Trennung Macht und Kontrolle über die Expartnerin und gemeinsamen Kinder. Als Mittel zum Zweck dienen ihnen die gemeinsamen Obsorge, die Doppelresidenz und die Anerkennung des Phänomens „Eltern-Kind-Entfremdung“. Letzteres: eine Erfindung pädokrimineller Netzwerke und rechtsgerichteter Männerbünde, die damit einzig und allein ihren sexuellen Missbrauch an ihren eigenen Kindern entkräften wollen. Und: Sie stehen in enger Verbindung zu rechtsgerichteten Parteien. In Deutschland zur AfD, in Österreich zur FPÖ.

Einige Aussagen sind im Grunde klagswürdig. Wir bevorzugen jedoch den Dialog, vertrauen auf die Kraft des Wortes und hoffen auf mündige und differenziert denkende Leser:innen.

Zu den Fakten:

Gemeinsame Obsorge

Österreich und Deutschland sind vom Europäischen Gerichtshof für Menschrenrechte (EGMR) vor rund 15 Jahren wegen Verletzung der Grundrechte bzw. Diskriminierung von Vätern verurteilt worden. Beide Staaten waren gezwungen, den Vätern ein Recht auf Antrag für eine gemeinsame Obsorge einzuräumen.

  • Fazit 1: Im Verständnis von FEM.A müsste der EGMR das oberste Organ der Väterrechtler sein. (Da werden selbst Verschwörungstheoretiker blass.)
  • Fazit 2: FEM.A (der „Frauenring“ steht dem nicht nach) möchte Vätern dieses Recht wieder wegnehmen. Wollte bis zum Jahr 2013 ein Vater – auch bei aufrechter Lebensgemeinschaft – die gemeinsame Obsorge bei Gericht beantragen, konnte die Mutter mit der alleinigen Begründung „Ich will das nicht“ den Antrag ungültig machen. Letzterer wurde nicht mehr geprüft. Mütter standen quasi über dem Gesetz. Gleichberechtigung? Ja schon – aber nur, wenn sie Frauen zugutekommt.
  • Fazit 3: Damit gab die Gesellschaft einzig Müttern das Vertrauen in Bezug auf die Kinder. Klingt irgendwie nach „Herdprämie“.
  • Fazit 4: Das Antragsrecht wurde 2013 unter der Kanzlerschaft von Faymann beschlossen, was mehrere Schlüsse zulässt. Faymann war ein „Lulu“ und hat sich dem “rechten Diktat des EGMR” gebeugt. Faymann ist selbst ein verkappter Väterrechtler (oder Faymann fühlte sich schlicht dem Rechtsstaat verbunden).

Doppelresidenz

2013 wurde dieselbe explizit aus dem Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz (KindRÄG) ausgeklammert. 2015 hat das Verfassungsgericht in einem Erkenntnis entschieden, dass die Doppelresidenz sehr wohl integrativer Bestandteil des Gesetzes sei und dementsprechend auch von den Gerichten beschlossen werden kann. Das Erkenntnis ging sogar noch einen Schritt weiter und wies darauf hin, dass unter bestimmten Umständen ein Abgehen vom Modell der Doppelresidenz sogar eine Gefährdung für das Kindeswohl sein kann.

Ebenso 2015,  hat die Europäische Versammlung eine Ratifikation unterzeichnet, in welcher allen europäischen Staaten empfohlen wurde, die Doppelresidenz als bevorzugtes Modell im Gesetz zu verankern. 46 Pro-Stimmen (Österreich inkludiert), bei zwei Enthaltungen. Siehe hierzu auch https://youtu.be/NcD9Vqkj3oU?si=U2cis-fA1WJAB_jn

  • Fazit: Der Logik von FEM.A folgend reichen die Arme der Väterrechtler nicht nur bis in den Verfassungsgerichtshof, sondern infiltrieren auch die Europäische Versammlung und sorgen dort für einstimmige Ergebnisse.

Eltern-Kind-Entfremdung

Der EGMR hat außer Deutschland auch andere Staaten verurteilt, dass dem Phänomen der Entfremdung nicht entsprechend entgegengewirkt wurde. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch Österreich verurteilt wird. Nachdem es aber den Vollzug betrifft, hat die Verurteilung nicht automatisch eine Gesetzesnovellierung zur Folge. Dennoch ist es eine Blamage für den jeweiligen Staat und letztlich eine Katastrophe für jedes einzelne betroffene Kind.

Schlussfolgerung

„Wir Väter“ (und im Wesentlichen alle Väterrechtler) setzen sich ein für Gleichberechtigung (Recht auf gemeinsame Obsorge), für Verantwortungsübernahme während aufrechter Beziehung (attraktivere Karenzmodelle und Familienarbeitszeit) und im Falle einer Trennung (Doppelresidenz) und für Kinderschutz (Anerkennung des Phänomens Eltern-Kind-Entfremdung bzw. rasche Verfahren mit hochprofessioneller Abklärung, ob eine Gefährdung durch Vater oder Mutter vorliegt).

FEM.A (und der Frauenring) möchten, dass Mütter das alleinige Recht haben, darüber zu entscheiden, ob uneheliche Väter auch bei aufrechter Beziehung und nach einer Trennung einen Antrag auf Obsorge stellen dürfen. Das klingt nach den 70er Jahren, oder Patriarchat 2.0: Gleichberechtigung, Antidiskriminierung – quo vadis?

Die Doppelresidenz – in Schweden, Belgien, Schweiz und den meisten anderen europäischen Staaten und darüber hinaus, längst gesetzlich verankert (der Logik FEM.A folgende vermutlich lauter Schurkenstaaten) – darf in Österreich gesetzlich nicht einmal als eine Variante verankert werden. Auch wenn Väter sich bereits in aufrechter Beziehung gleichermaßen ums Kind kümmern. Die Entscheidung darf allein bei der Mutter liegen.

Das Leugnen des Phänomens der Eltern-Kind-Entfremdung und der willkürlichen Kontaktbehinderung (EKE ist nicht vorherrschend) bedeutet, dass Müttern/Frauen schlicht jegliche negative Verhaltensweisen abgesprochen wird. Mütter/Frauen handeln demnach nie rachsüchtig, egoistisch, hasserfüllt, dominant, herrschsüchtig u.a.m., sie leiden auch nie an Persönlichkeitsstörungen und haben keine Verlustängste, die sie dazu bringen, übermäßig zu klammern, den Vater auszugrenzen und von ihren Kindern Besitz zu ergreifen. Summa summarum ein höchst stereotypes, essentialistisches Menschenbild.

Österreich ist im Ranking der Gleichstellung europaweit im abgeschlagenen Feld. Werden Väter, die sich für Gleichberechtigung, Antidiskriminierung und Verantwortungsübernahme einsetzen, als pädophile, gewalttätige, machtgeile und rechtsgerichtete Männerbündler und lupenreine Täter dargestellt, stellt sich die Frage, ob – und wenn ja – wie, Vätern/Männern überhaupt das Recht zugesprochen werden kann, auf Missstände hinzuweisen?

Zum Abschluss soll daran erinnert werden, dass FEM.A ein von öffentlichen Geldern geförderter Lobbyverein ist. Ob damit der Gesellschaft, insbesondere den Frauen und den Kindern ein Dienst erwiesen wird, mag der/dem differenzierten Leser:in überlassen bleiben.

Anton Pototschnig
Dipl. Sozialarbeiter und Familiencoach
Obmann von „Wir Väter“ und „Doppelresidenz“
Stellvertretend für beide Vorstände

Hinweis: Eine direkte Verlinkung dieses FEM.A-Beitrags ist leider nicht möglich, da uns die FEM.A im Rahmen einer vorangegangenen Unterlassungserklärung untersagt hat, auf ihre Webseiten zu verlinken (Details). Der Artikel ist mit dem Titel „Von extremistischen Randgruppen zur Salonfähigkeit: Väterrechtler in Österreich.“ über eine Google Suche aber leicht auffindbar.


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