Dänemarks neues Gesetz gegen Eltern-Kind-Entfremdung
Jasper Lohse (Danish Fathers, Nordic Fathers, Mitglied in Beiräten für Familiengerichte und Menschenrechte) stellt bei der diesjährigen Konferenz der Parental Alienation Study Group (PASG) am 12. September in Toronto die dänische Reform gegen Eltern-Kind-Entfremdung vor, die am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist.
Zur Einführung gibt er einen Überblick über die politische und gesetzliche Entwicklung in Dänemark seit 2007:
- 2007–2012: Gemeinsame Obsorge wird zur Norm; gemeinsame Elternschaft und Kinderrechte werden gesetzlich verankert; Transportkosten zwischen Eltern werden geteilt.
- 2015: „Anti-Mobbing“-Paket: Bei Verstößen gegen Betreuungsregelungen erfolgt eine automatische Wiederaufnahme des Kontaktrechts nach 2 Wochen; Urlaubsbeschränkungen für sabotierende Elternteile; Anwesenheitspflicht bei Gericht; erste Eilverfahren.
- 2019: Neues Ampelsystem beim Familiengericht:
- Grün = Eltern kooperieren.
- Gelb = Mediation oder Gespräche notwendig.
- Rot = Gewalt, Entfremdung, Belästigung etc.
Zusätzlich: Ausbau von Mediation & Elternkursen, Kinderbeistand in jedem Verfahren, doppelter Wohnsitz bei kooperierenden Eltern, Aufnahme psychischer Gewalt (inkl. Eltern-Kind-Entfremdung) ins Strafrecht.
- 2022: Beide Eltern erhalten vollen Informationszugang (Schule/Spital); Kindergeld wird 50:50 zwischen den Eltern aufgeteilt (auch bei aufrechter Beziehung).
- 2023: Einführung einer geschlechtergerechten Elternkarenz (je 3 fixe + 3 flexible Monate pro Elternteil); Väter nehmen bis zu 9 Monate Karenz. Anteil von Frauen in Führungspositionen steigt. Gewalt- und Krisenzentren stehen nun beiden Geschlechtern offen.
- 2025 (neu): Eltern-Kind-Entfremdung wird als Form familiärer/psychischer Gewalt gesetzlich verankert. Das Kind hat ein Recht auf beide Eltern. In jedem Fall muss geprüft werden, ob Entfremdung vorliegt.
- Dafür gibt es professionelle Richtlinien mit neutraler Terminologie („Kontaktwiderstand/-störung“), um Schuldzuweisungen zu vermeiden.
- Fristen: Erste Überprüfung binnen 4 Wochen; umfassende Abklärung bei schweren Vorwürfen binnen 4 Monaten.
- Konsequenzen: Geldstrafen bis hin zu Freiheitsentzug in schweren Fällen; Übertragung von Sorgerecht oder Wohnsitz möglich.
Umsetzung & Herausforderungen:
Derzeit werden landesweit Fachkräfte im Familienrecht geschult. Ziel ist, positives elterliches Verhalten zu fördern und sowohl falsche Behauptungen als auch Entfremdung wirksam zu verhindern.
Erste Daten der begleitenden Analyse:
In Dänemark leben 60 % der Kinder in getrennten Familien, 15 % haben keinen Kontakt zu einem Elternteil. Häufig erlebt werden die Untergrabung der Elternrolle, Kommunikationsblockaden und Einschränkungen bei der Betreuung. 75 % der Betroffenen verlieren dadurch Vertrauen in Behörden und Politik.
Unterstützungsangebote:
Zeitgleich mit der Reform startete eine staatlich finanzierte, landesweite Unterstützung für betroffene Eltern. Angeboten werden kostenfreie Gruppen mit therapeutischer Begleitung (8 Wochen lang, jeweils 3 Stunden pro Woche – in Präsenz oder online).
Fazit:
Die dänische Reform zeigt eindrucksvoll, dass konsequente, kindzentrierte Gesetzgebung möglich ist – mit klaren Verfahren, verbindlichen Fristen und wirksamen Konsequenzen bei Entfremdung. Gerade weil in Österreich aktuell eine umfassende Kindschaftsrechtsreform vorbereitet wird, sollte Dänemark hier als Vorbild dienen: Das Recht der Kinder auf beide Eltern, die Professionalisierung der Verfahren und die Sanktionierung von Betreuungsbehinderung müssen auch bei uns konsequent verankert werden.
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