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Erfahrungsbericht Alex H.

Im Frühjahr 2024 wurde ich von der MA11 informiert, dass die Mutter meines im Vormonat geborenen Sohns mich als Vater angegeben und die MA11 mit der Feststellung und Einhebung des Unterhalts beauftragt hatte. Beim darauffolgenden Termin wurde ich (mit ungefährem Wortlaut) darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich die bereits ausgefüllte und mir vorgelegte Vaterschaftserklärung sofort unterschreiben solle, ansonsten ginge das Anliegen vor Gericht. Meinen Vorschlag, zuerst einen privaten Vaterschaftstest zu machen, lehnte die Mitarbeiterin ab, ich könne dies ja nachträglich tun. Da damals weder meine Vaterschaft feststand noch als gesichert galt, kam mir dieses Vorgehen seltsam genug vor, dass ich die Unterschrift verweigerte. Ende des Jahres war mittels gerichtlich angeordnetem Gutachten dann meine Vaterschaft festgestellt und ich wurde erneut zur MA11 vorgeladen, um eine Vereinbarung über die Zahlung des Kindesunterhalts zu unterzeichnen. 

Danach bemühte ich mich gemeinsam mit meinen Eltern eine Beziehung zu meinem damals acht Monate alten Sohn aufzubauen. Nachdem ich meinen Sohn Anfang des Jahres 2025 erst zweimal gesehen hatte und die Kindesmutter auch keine Besserung dieser Situation in Aussicht stellte („keine Zeit“, „immer was vor“, etc.), stellte ich einen Antrag auf Kontaktrecht beim Bezirksgericht. Im Frühjahr 2025 wurde mir dann zweimal wöchentlicher Kontakt für jeweils eine Stunde zugesprochen, nach einer Kennenlernphase mit von der Kindesmutter geforderter zehnmaliger Besuchsbegleitung. Ursprünglich schlug die Richterin fünf begleitete Besuche vor, die von der Anwältin der Mutter abgelehnt wurden, schließlich könne ich meinen Sohn dann ja schon nach wenigen Wochen unbegleitet sehen (tatsächlich sollte es nie zu unbegleiteten Besuchen kommen). Im Sommer 2025 waren dann lediglich ein Drittel der vereinbarten Besuche zustande gekommen. Ein entsprechend schlechtes Bild von der Bereitschaft der Mutter, diese zu ermöglichen, zeichneten sowohl der Zwischen- als auch der Abschlussbericht der Besuchsbegleitung, während zwischen meinem Sohn und mir „gute Vater-Kind-Interaktion“ beobachtet wurde. Seine Großeltern hatte mein Sohn bis zu diesem Zeitpunkt zwei Mal für insgesamt zwei Stunden kennen gelernt.

Im September war die Kindesmutter mit meinem Sohn im angrenzenden Ausland, angeblich auf Urlaub. Auf meine Nachfrage, wann ich meinen Sohn wieder sehen könne, wurde ich auf die nächsten Tage vertröstet, da er krank sei. Vier Tage danach bekam ich folgende knappe E-Mail: „Wir sind noch immer krank, aber auf dem Weg der Besserung. Außerdem möchte ich dir hiermit mitteilen, dass wir dauerhaft in xx bleiben werden.“ Nachträglich stellte sich heraus, dass die Kindesmutter zum Zeitpunkt meines Anrufs bereits den Wohnsitz in Österreich aufgelöst und laut ihrem Vermieter auch ihren Mietvertrag gekündigt hatte. Die Kindesmutter verweigert seitdem nahezu jegliche Kommunikation und beantwortet meine Fragen nicht. Auf mehrmalige Nachfrage bekam ich mitgeteilt, dass sie bei ihrer Mutter sei, deren Adresse ich nicht kenne. 

Eine Woche darauf kontaktierte ich wieder die MA11, um sie über den Kindesentzug zu informieren und auch darüber, dass mir keine Adresse meines Sohns bekannt sei. Darauf wurde ich in Kenntnis gesetzt, dass die Kindesmutter kurz zuvor mit der Mitarbeiterin der MA 11 telefoniert hatte, und ihr die neue Adresse bekannt sei, sie mir diese aber nicht mitteilen werde. Außerdem habe sich die MA11 bereit erklärt, meinen Sohn auch im Ausland zu vertreten. Wie Sie sich denken können, macht mir diese Situation seit Wochen zu schaffen. Das österreichische Gericht fühlt nicht mehr wirklich zuständig für meinen Sohn, besonders ohne Anschrift. Die zuständige Richterin am Bezirksgericht Döbling erklärt mir „Ich kann Ihnen nicht helfen, nehmen Sie sich einen Anwalt.“ Die MA 11 verweigert mir jegliche Unterstützung.

Mein Sohn wird, wenn es nach seiner Mutter geht, nicht nur keinen Kontakt mehr zu mir haben, sondern niemals erfahren, wer sein Vater ist, da ich nicht einmal in der Geburtsurkunde stehe (zumindest letzteres versuche ich gerade zu ändern, aber das Standesamt ist derzeit noch der Meinung, ich sei nicht der rechtmäßige Vater). Ich weiß nicht, wie es meinem Sohn geht, welche Ereignisse in seinem Leben anstehen, welche neuen Worte er wieder gelernt hat, oder, ob ich ihn jemals wieder sehen werde. Ich habe nicht einmal Fotos von ihm. All das wird von den österreichischen Behörden nicht nur geduldet, es wird sogar noch unterstützt, und sämtliche Experten, die ich bisher kontaktiert habe, sind sich in diesem Punkt einig: „Da kann man nichts machen“.


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