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OGH-Urteil stärkt Kontaktrecht von Vätern – auch in den Ferien

Worum ging es?

Ein richtungsweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs bringt Bewegung in die Frage, wie lange getrennt lebende Väter ihr Kind in den Ferien betreuen dürfen – und räumt mit einem weitverbreiteten Missverständnis auf: Dass Kleinkinder nicht länger als zwei Nächte vom hauptbetreuenden Elternteil getrennt sein dürfen.

Ein Vater wollte mehr Zeit mit seinem 2021 geborenen Sohn verbringen – nicht nur an Wochenenden, sondern auch in den Ferien. Seine Forderung: Jeweils eine Woche Betreuung im Juni, Juli und August. Die Mutter hielt dagegen: Das sei dem Kind nicht zumutbar, bisher habe es nie mehr als zwei Nächte beim Vater verbracht. Die Gerichte mussten entscheiden.

Was hat der OGH entschieden?

Der Oberste Gerichtshof bestätigte:

✅ Eine schrittweise Ausweitung des Ferienkontaktrechts auf jeweils eine volle Woche pro Sommermonat ist zulässig und kindeswohlkonform.

✅ Die bestehende Vater-Kind-Beziehung sei vertrauensvoll und stabil genug für längere Aufenthalte.

❌ Eine zusätzliche Feiertagsregelung zu Lasten der Mutter wurde hingegen aufgehoben – weil sie vom Vater nie beantragt wurde und das Gericht hier zu weit gegangen war.

Was bedeutet das für getrennte Väter?

Das Urteil ist ein klares Signal:

📌 Gleichwertige Elternteile sollen auch gleichwertige Ferienzeiten haben.

📌 Die Ausgestaltung eines Ferienkontaktes ist immer abhängig vom Einzelfall und dabei ist auf Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände Bedacht zu nehmen.

📌 Langfristige Kontaktmodelle können schrittweise aufgebaut werden, auch bei kleinen Kindern.

Warum das Urteil wichtig ist

🔹 Kontaktrecht ist kein Trostpflaster, sondern Ausdruck gelebter Elternverantwortung.

🔹 Kindeswohl bedeutet auch, beide Eltern gut kennenzulernen und stabil in ihrem Leben zu wissen.

🔹Gerichte setzen das um, was die beiden Elternteile vereinbart haben oder treffen Entscheidungen zu den Anträgen der Elterenteile.

Dem Gericht ist es untersagt, der antragstellenden Partei ein Plus zuzusprechen oder den Parteien eine bessere Rechtsstellung als begehrt aufzudrängen.

Fazit: Wer Verantwortung übernimmt, darf auf Augenhöhe mitgestalten

Der Vater in diesem Fall hatte früh Verantwortung übernommen – inklusive Väterkarenz – und eine starke Bindung zum Kind aufgebaut. Das wurde anerkannt. Das Urteil zeigt: Väter, die sich engagieren, haben gute Chancen, auch rechtlich Gehör zu finden.

Ein Etappensieg für mehr Gleichverantwortung nach der Trennung.

Hinweis: Das OGH-Urteil wurde über den juristischen Rechercheservice von gesetzefinden.at gefunden – mit Unterstützung der KI-basierten Anwendung AmigaAI. Vielen Dank an das Team für die wertvolle Zusammenarbeit und die Möglichkeit, Ihren Service zu nutzen!


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