Die Schweiz geht andere Wege

In einem Pilotprojekt bekommen Trennungs- und Scheidungseltern Hilfe – auch gegen ihren Willen. Statt in jahrelangen Verfahren um die Kinder zu streiten müssen sie verpflichtende Beratungsgespräche absolvieren. Mit erstaunlichen Erfolgen. Die obligatorischen Beratungsgespräche führten bei zwei Dritteln der Fälle zu Einigungen. Die Kesb Bern (ähnlich dem Jugendamt) verzeichnet dadurch halb so viele neue Beistandschaften.

Wichtig dabei: „die Anordnung (…) ist ausgeschlossen bei Indizien für schwere häusliche Gewalt, bei einem laufenden Strafverfahren zwischen den Eltern oder einem Elternteil und einem Kind (…), bei durch eine Fachperson diagnostizierter Suchterkrankung, psychischer Erkrankung oder Persönlichkeitsstörung eines Elternteils, aus anderen wichtigen Gründen, insbesondere Kontraindikationen seitens des Kindes oder Inhaftierung eines Elternteils.“ (vgl. Art. 6/Anordnung der Beratung; Abweichung von Art. 297 Abs. 2 ZPO und Art. 319 ZPO)

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"Wir Väter - für verantwortungsvolle Vaterschaft":

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