Gleichwertige Elternschaft vor Gericht: Wann wird echte Verantwortung anerkannt?

Ein aktueller Fall vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) zeigt: Auch wenn sich Väter intensiv in die Betreuung ihrer Kinder einbringen und Verantwortung übernehmen, stoßen sie im Familienrecht oft auf starre Strukturen und widersprüchliche Maßstäbe. Im Mittelpunkt steht ein Vater, der seine Kinder nahezu im Verhältnis 4:3 betreut – und dennoch zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet wurde.

Der OGH betont in seiner Entscheidung, dass es für die Anwendung des Doppelresidenzmodells – also einer Aufteilung der Betreuungsverantwortung auf beide Elternteile – nicht allein auf Übernachtungen ankommt. Entscheidend ist vielmehr, ob beide Elternteile tatsächlich gleichwertig zum Alltag der Kinder beitragen – schulisch, emotional, finanziell. Doch was heißt das konkret in der Praxis?

Der Fall zeigt, wie unklar die Kriterien und wie schwer berechenbar die juristische Bewertung gleichwertiger Elternschaft derzeit sind. Und er macht deutlich, wie wichtig eine klare gesetzliche Verankerung und gesellschaftliche Anerkennung partnerschaftlicher Nachtrennungsmodelle ist.

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Entscheidung des OGH im Original auf RIS.bka.gv.at anzeigen


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