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Doppelresidenz reduziert Partnerschaftsgewalt!

In fünf spanischen Regionen wurde zwischen 2009 und 2011 die Doppelresidenz (gleichteilige Kinderbetreuung oder auch EPT – Equal Parenting Time) nach einer Trennung gesetzlich priorisiert. Unmittelbar nach der Reform stieg die gleichteilige gemeinsame Kinderbetreuung sprunghaft an und die Partnerschaftsgewalt sank bis um die Hälfte!

Bereits im Jahr 2005 wurde die gleichteilige gemeinsame Kinderbetreuung in ganz Spanien rechtlich möglich. In der Praxis blieb sie jedoch selten, da sie die Zustimmung beider Eltern sowie ein positives Gutachten der Staatsanwaltschaft (Ministerio Fiscal) voraussetzte. 

Die erneute Reform zielte daher vor allem darauf ab, diese Hürden zu überwinden und die gleichteilige gemeinsame Kinderbetreuung nach einer Trennung zu forcieren. 

Ein Land – zwei Systeme

Mit den Novellierungen der Familiengesetze zwischen 2009 und 2011 wurde in fünf Regionen (Aragón, Katalonien, Valencia, Baskenland, Balearen) die gleichteilige gemeinsame Kinderbetreuung beider Elternteile nach einer Trennung priorisiert. Die restlichen  Regionen in Spanien änderten ihr Familiengesetz nicht. Diese fünf Regionen konnten eigene Sorgerechtsregeln einführen, weil sie historisch über autonome regionale Kompetenzen im Zivilrecht verfügen. Dadurch durften sie vom allgemeinen spanischen Familienrecht abweichen. 

Ideale Forschungsbedingungen, um Auswirkungen rechtlicher Änderungen in ein und demselben Land zu erforschen. Dementsprechend wurden in einer großen empirischen Studie, die im American Journal of Health Economics, Winter 2026, veröffentlicht wurde,  Reformregionen und Kontrollregionen miteinander verglichen -mit aufschlussreichen Ergebnissen. 

Vervierfachung der gemeinsamen Kinderbetreuung

In den Reformregionen kam es zu einer Vervierfachung der gleichteiligen Kinderbetreuung nach einer Trennung innerhalb nur weniger Jahre. Von etwa 11 % vorher auf rund 40 % der Scheidungsentscheidungen. Das Ziel des Gesetzes, die Priorisierung der gleichteiligen Betreuung und Verantwortung beider Eltern gegenüber ihren gemeinsamen Kindern nach einer Trennung, wurde damit erreicht.

In Regionen ohne Reform bleibt der Anteil an gleichteiliger Kinderbetreuung dagegen bei etwa 9–11 %. 

Wie genau die Kinderbetreuung organisiert wird, hängt jedoch von der Lebensrealität der Familie ab. Das spanische Modell bedeutet nicht automatisch eine starre 50:50-Aufteilung. Im Zentrum steht ein Betreuungsplan („Parenting Plan“). Darin wird festgelegt, wie der Alltag des Kindes nach der Trennung organisiert wird. 

Typischerweise regelt der Betreuungsplan verschiedene Bereiche: 

  • Aufenthaltszeiten des Kindes
  • Ferienregelungen
  • Übergaben zwischen den Eltern
  • Entscheidungen zu Schule und Gesundheit
  • Kommunikation zwischen den Eltern

Gerichte prüfen dabei immer:

  • das Kindeswohl
  • die praktische Umsetzbarkeit
  • die Lebenssituation der Eltern

Die Kinderbetreuung kann daher von einer exakt hälftigen Aufteilung abweichen, wenn dies für das Kind sinnvoller ist. Grundsätzlich ist im internationalen Kontext von EPT (Equal Parenting Time) oder von Joint Physical Custody ab einer Betreuungsleistung von größer als 35 % die Rede.

Gleichteilige Betreuung reduziert Partnerschaftsgewalt massiv

In den fünf reformierten Regionen kam es unmittelbar darauf zu einem weiteren Effekt. Verschiedene Formen von Partnerschaftsgewalt gingen deutlich zurück.

In den Befragungsdaten berichten rund 6 % der Frauen von Partnerschaftsgewalt. In den Reformregionen sank dieser Anteil auf etwa 3–4 %. Je nach Gewaltform entspricht das einem Rückgang von rund 40 % bis knapp 50 %. 

Bei Müttern, die nicht berufstätig waren, ging die Gewalt sogar um fast 70 % zurück und in Regionen in denen die gleichteilige Betreuung vorher nur sehr wenig in Anspruch genommen wurde gab es gar einen Rückgang von Gewalt von −75 %. 

Der besondere Wert der Studie liegt darin, wie sie diesen Zusammenhang untersucht. Die Studie von Fernández-Kranz, Nollenberger und Roff “Bargaining under Threats: The Effect of Joint Custody Laws on Intimate Partner Violence” nutzt ein sogenanntes Difference-in-Differences-in-Differences-Design. Dabei werden Entwicklungen entlang von drei Dimensionen verglichen:

  • Regionen mit Reform vs. ohne Reform
  • Frauen mit Kindern vs. ohne Kinder
  • Entwicklungen vor und nach der Reform

Der entscheidende Gedanke: Wenn sich die Entwicklungen in Reformregionen deutlich von denen in Regionen ohne Reform unterscheiden, spricht dies dafür, dass die Gesetzesänderungen tatsächlich eine Rolle gespielt haben. 

Die Studie stützt sich nicht nur auf eine einzelne Datenquelle. Die Forschenden kombinieren mehrere unabhängige Datensätze. Diese unterschiedlichen Datenquellen erlauben es, die Entwicklung aus mehreren Perspektiven zu betrachten. Diese wären: 

  • Umfangreiche Befragungen von Frauen zu erlebter Partnerschaftsgewalt
  • Offizielle Daten zu Tötungsdelikten durch Partner oder Ex-Partner
  • Polizeistatistiken zu Anzeigen wegen Partnerschaftsgewalt
  • Gerichtsstatistiken zu Urteilen über Partnerschaftsgewalt

Bemerkenswert ist: Alle Datensätze zeigen ein ähnliches Muster. Über mehrere Formen von Partnerschaftsgewalt hinweg zeigt sich ein deutlicher Rückgang von etwa 40–50 %. Der Effekt betrifft vor allem Frauen mit Kindern, also genau jene Gruppe, die von der Reform betroffen ist.

Häusliche Gewalt schließt gemeinsame Kinderbetreuung aus

Ein weiterer zentraler Punkt des spanischen Modells: Wenn häusliche Gewalt vorliegt, ist eine gleichteilige Kinderbetreuung in der Regel ausgeschlossen. Gerichte dürfen diese nicht anordnen, wenn

  • ein Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt geführt wird
  • häusliche Gewalt nachgewiesen wurde

Der Schutz vor Gewalt hat Vorrang vor gemeinsamen Betreuungsmodellen.

Detaillierte Ergebnisse zur Partnerschaftsgewalt

In den Studien wurden verschiedene Formen von Gewalt genauer erhoben: physische, psychische, sexuelle und nicht-sexuelle Gewalt.  In allen Bereichen gab es einen 40-50-prozentigen Rückgang.

Tötungsdelikte wurden weniger

Auch bei besonders schweren Gewalttaten mit tödlichem Ausgang zeigt sich eine Veränderung, wenn auch nicht im selben Ausmaß.

In aufrechten Partnerschaften inklusive Trennungsphase bis zu einem gerichtlichen Trennungs-/Scheidungsurteil gehen Tötungsdelikte gegenüber Frauen um etwa 8 % zurück.

Reform verändert Verhandlungsdynamik

Zusammengefasst zeigen die Daten drei zentrale Entwicklungen:

  • Gemeinsame Kinderbetreuung nimmt deutlich zu.
  • Partnerschaftsgewalt geht um die Hälfte zurück.
  • Femizide durch Partner in aufrechten Beziehungen werden weniger.

Die Forscher:innen interpretieren die Ergebnisse folgend:
Wenn ein Elternteil erwartet, nach einer Trennung den Kontakt zum Kind weitgehend zu verlieren, können Konflikte innerhalb einer Beziehung stärker eskalieren. Können hingegen beide Eltern realistisch damit rechnen, auch nach einer Trennung eine wichtige Rolle im Leben ihrer Kinder zu behalten, verändert das die Ausgangslage solcher Konflikte und reduziert Gewalt. 

Veränderungen im Anzeigeverhalten

Neben den Daten zur Entwicklung von Partnerschaftsgewalt analysierte die Studie auch polizeiliche und gerichtliche Statistiken zu Anzeigen wegen Gewalt zwischen Partnern. Dabei zeigt sich ein bemerkenswertes Muster.

Die Zahl der polizeilichen Anzeigen wegen Partnergewalt stieg in den Reformregionen mit gleichteiliger gemeinsamer Kinderbetreuung als Leitbild geringfügig an. Gleichzeitig sank jedoch die Zahl der Verurteilungen um rund 31 %. Auch der Anteil der Verfahren, die eingestellt wurden oder mit einem Freispruch enden, stieg um rund  24 %. Die Zahl der von Betroffenen zurückgezogenen Anzeigen hingegen ging leicht zurück.

Gerichts- und Polizeidaten deuten darauf hin, dass ein Teil der Partnerschaftsgewaltanzeigen (IPV = Intimate Partner Violence) strategisch zur Erlangung des alleinigen Sorgerechts verwendet worden sein könnten.

Welche politischen Lager waren beteiligt

Die Reformen wurden von beiden politischen Lagern eingeführt. Dadurch argumentieren die Autoren, dass der Effekt nicht einfach ideologisch erklärbar ist. Das stärkt die kausale Interpretation der Ergebnisse. Links der Mitte: Aragón, Katalonien, Baskenland. Rechts der Mitte: Valencia, Balearen.

Fazit

Die spanischen Erfahrungen zeigen uns, dass eine Familienpolitik, die im Trennungsfall beiden Elternteilen gleichermaßen Verantwortung zuteilt, sich auch Väter verstärkt engagieren und Konflikten bzw. Gewalt massiv entgegengewirkt werden kann. Gewaltschutzeinrichtungen verweisen zu Recht darauf, dass die Zeit rund um eine Trennung die gefährlichste Zeit ist, in der die meisten Gewalttaten passieren.

Wenn kein Elternteil Angst davor haben muss, aus der Beziehung zum Kind gedrängt zu werden, wenn es zu keinem Machtungleichgewicht in Bezug auf das Kind kommt, wenn sich beide auf die rechtlichen Rahmenbedingungen verlassen können und die Anwendung von Gewalt den Zugang zur Doppelresidenz verhindert, also der Schutz vor Gewalt nicht aus den Augen verloren geht, trägt das maßgeblich dazu bei, Konflikte zu reduzieren und Gewalt einzudämmen.

Für die psychische Entwicklung von Kindern stellen anhaltende elterliche Konflikte ein besonders hohes Risiko dar. Reformen, die beide Elternteile auch nach einer Trennung in ihrer Beziehung zum Kind gleichteilig einbinden, tragen dazu bei, Kinder besser zu schützen.

Win-Win-Win

Die gleichteilige Verantwortung führte in den Reformregionen zu einer Win-Win-Win-Situation. Kinder und Eltern profitieren von einer viel geringeren Konfliktdynamik. Müttern wird weniger Gewalt angetan. Väter bleiben gleichermaßen in Beziehung zu ihren Kindern und müssen sich nicht vor willkürlicher Ausgrenzung fürchten. Kinder profitieren zudem von den Erlebnissen mit beiden Elternteilen und deren ganzen Familiensystemen (Oma, Opa, Onkel, Tanten….).

Andreas Sebela und Anton Pototschnig
für “Wir Väter”

Quellen


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