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Bürokratie abbauen? Fangen wir beim Familienrecht an!

Unserer Reaktion auf Leser:innenmeinungen.

Auf unseren Gastkommentar „Bürokratie abbauen? Fangen wir beim Familienrecht an!“ im Standard gab es wichtige Reaktionen, die wir sehr ernst nehmen. Im Forum wurde zurecht darauf verwiesen, dass Australien Reformen eingeleitet hat, weil der Gewaltschutz unter dem Dogma der Doppelresidenz gelitten hatte.

Wir haben uns die Fakten angesehen. Und wir sagen: Die Kritik ist berechtigt. Und genau deshalb ist sie für die österreichische Reform so wertvoll.

Welchen Hintergrund hat das?


Obwohl das Gesetz von gemeinsamer Entscheidungsgewalt (Verantwortung) sprach, wurde dies in der Praxis oft als Rechtsanspruch auf gleiche Betreuungszeit (50/50-Aufteilung) missverstanden. Eltern und teilweise auch Berater gingen davon aus, dass es eine exakt hälftige Zeit bei beiden Eltern geben muss, was immer wieder nicht dem tatsächlichen Alltag oder den Bedürfnissen des Kindes entsprach. 

Dazu: „Wir Väter“ haben uns nie für einen dogmatischen Umgang mit der Doppelresidenz, oder gar für einen Zwang in dieser Hinsicht ausgesprochen. Auch der australische Gesetzgeber hatte das nicht intendiert. Das Gesetz wurde in der Praxis jedoch immer wieder so missverstanden und dogmatisch umgesetzt.

Das es auch umgekehrt gehen kann zeigt die Schweiz. Dort wurde die alternierende Obhut vor Jahren als Nachscheidungsmodell gesetzlich verankert. Nachdem Richter:tinnen oft aus persönlichen Vorurteilen diese ablehnten gibt es eine Gesetzesinitiative um der Umsetzung der Doppelresidenz mehr Nachdruck zu verleihen. Fazit: Es gilt einen guten Weg zu finden, der das Kindeswohl im Fokus hat.

Offensichtlich wurde in Australien auch der Beratungsgrundsatz zu strikt gehandhabt. Teilweise sogar unter Missachtung von gewalttätigen Beziehungen, was zu einer weiteren Traumatisierung von Opfern führte. Um die Vermutung der gemeinsamen Verantwortung zu widerlegen, mussten Opfer teils langwierige und teure Beweise für Gewalt erbringen. In der Zwischenzeit wurden Kinder häufig Regelungen ausgesetzt, die sie in Gefahr brachten. Studien zeigten, dass Anwälte ihren Mandanten oft rieten, Gewaltvorwürfe nicht vorzubringen. Grund war die Sorge, dass das Gericht dies als mangelnde Kooperationsbereitschaft auslegen und dem Elternteil, der die Vorwürfe erhob, das Sorgerecht entziehen könnte (Vorwurf der „Eltern-Kind-Entfremdung“). Dies führte dazu, dass Gewalt im Verfahren teils unsichtbar blieb. 

Die Reform von 2006 wurde stark durch Lobbyarbeit für „Väterrechte“ beeinflusst. Kritiker und spätere Untersuchungen (wie durch die Australian Law Reform Commission) stellten fest, dass das System dadurch mehr auf die „Gerechtigkeit zwischen den Eltern“ fokussiert war als auf die tatsächliche Sicherheit und das Wohlbefinden des Kindes.

Aus Sicht von „Wir Väter“ ist das eine erschreckende Bilanz und sicher nicht die Intention von uns. Wesentlich scheint uns dabei auch, dass auch der australische Gesetzgeber das nicht intendiert hat, und das Gesetz an sich keinen Hinweis dazu lieferte. Wichtig scheint uns aber, diese Bilanz ernst zu nehmen und die entsprechenden Lehren daraus zu ziehen.

Fazit

Gewaltschutz muss ernst genommen werden und am Beginn jeder Befassung stehen – soweit Gewaltvorwürfe vorgebracht werden. Eine rasche Abklärung, unabhängig davon, ob es sich um physische oder psychische Gewalt handelt, ist unabdingbar.

Ist kein relevanter Gewaltaspekt vorhanden steht Beratung/Meditation am Beginn von konflikthaften Trennungs- und Scheidungsprozessen. Eltern müssen sich um eine Lösung bemühen. Informationen über ihr Nichtbemühen müssen beim Gericht landen und entsprechende Konsequenzen zeitigen.

Wenn Interessensgruppen eine einseitige Sichtweise vertreten, dürfen sie nicht so viel Einfluss bekommen, dass sie Gesetzgeber vor sich hertreiben und zu unausgegorenen Gesetzen drängen. Das gilt für Väterorganisationen ebenso wie für Frauenorganisationen. Wir lernen daraus, dass ein so komplexes Thema wie Familienrecht eines umfassenden Blickes bedarf und beide Geschlechter gleichermaßen in den Gesetzgebungsprozess eingebunden werden müssen.

In der Evaluationsstudie zum KindRÄG 2013 wird darauf hingewiesen, dass die FGH nicht nur den Gerichten zuarbeiten soll, sondern mit den Eltern Lösungen erarbeiten soll, weiters soll die verpflichtende Elternberatung und die Mediation ausgeweitet werden und es müsse Konsequenzen und Sanktionsmöglichkeiten für nichtkooperatives Verhalten von Eltern geben.

Väterorganisationen weisen seit Jahren darauf hin, dass es zu ungerechtfertigten Kontaktbehinderungen und -abbrüchen, also psychischer Gewalt gegen Kinder kommt, Frauenorganisationen darauf, dass Gewalt nach der Trennung eine Fortsetzung findet. Gerade ist eine Arbeitsgruppe zur Novellierung des Gesetzes im Laufen. Väterorganisationen sind jedoch nicht eingeladen.

Zurück zum australischen Modell. Auch nach den Reformen bleiben die FRC (Family Relationship Centres) das Rückgrat des außergerichtlichen Systems, und haben durch die Reformen eine noch wichtigere Filterfunktion. Der zwingende Charakter hin zur Doppelresidenz wurde zwar gestrichen – dieser aber war von Anfang an nicht so intendiert, sondern wurde in der Praxis falsch verstanden. Den Vorwurf, diese junge Entwicklung nicht recherchiert zu haben, müssen wir uns gefallen lassen.

Wesentliche Aspekte der aktuellen australischen Rechtsprechung sind:

  • Die Pflicht zur Mediation (Family Dispute Resolution): Bevor man vor Gericht ziehen kann, ist der Besuch eines FRC oder eines Mediators weiterhin zwingend erforderlich. Man benötigt ein Zertifikat (Section 60I Certificate), das bestätigt, dass ein ernsthafter Einigungsversuch unternommen wurde.
  • Sicherheits-Screening: FRCs führen heute intensivere Gefährdungsbeurteilungen durch. Wenn Gewalt im Spiel ist, können sie den Fall als „ungeeignet für Mediation“ einstufen, was den Parteien den direkten Weg zum Gericht ermöglicht.
  • Fokus auf „echte Bemühungen“: Mediatoren prüfen strenger, ob Eltern sich wirklich um eine Lösung bemühen, die den neuen gesetzlichen Fokus auf Kindersicherheit widerspiegelt.

Unabhängige Forschungen haben zur Reform beigetragen. Eigenverantwortlichkeit bzw. Selbstermächtigung bleiben wichtige Grundsätze, bei gleichzeitigem Fokus auf Gewaltschutz. Die FRC´s haben an Bedeutung gewonnen. Die Doppelresidenz ist weiterhin ein Nachtrennungsmodell. Australien bleibt weiterhin ein Vorbild für Österreich.

Anton Pototschnig und Robert Seyfriedsberger
Für den Verein „Wir Väter“


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