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Leserreaktionen auf den Artikel „Bürokratie abbauen? Fangen wir beim Familienrecht an!“

Letzte Woche wurde im Standard unser Gastkommentar „Bürokratie abbauen? Fangen wir beim Familienrecht an!“ veröffentlicht.

Aufmerksame Leser:innen wiesen darauf hin, dass die 2006 umgesetzten Reformen in Australien mittlerweile teilweise rückgängig gemacht bzw. modifiziert worden sind. Das stimmt.

Die von uns im Artikel beschriebenen Effekte – massive Reduktion der Kosten und weniger Gerichtsverfahren, Selbstermächtigung der Eltern sowie eine Enthierarchisierung der Verfahren – basieren auf Ergebnissen einer ersten Evaluierung. 2019 folgte eine weitere Evaluationsstudie. Darin wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Doppelresidenz in der Praxis teils zu dogmatisch umgesetzt wurde und Gewaltaspekte teilweise übersehen wurden. Darauf hat der Gesetzgeber 2023/24 reagiert und das Gesetz novelliert. Darüber hatten wir beim Verfassen des Artikels keine Kenntnis.

Ungeachtet dessen sind die Family Relationship Centres (FRC) nach der jüngsten Reform noch stärker eingebunden. Der Auftrag, Einzelfälle konsequenter auf etwaige Gewaltaspekte zu prüfen, wurde ausdrücklich verstärkt. Gleichzeitig wurde der dogmatische Umgang mit der Doppelresidenz entschärft. Diese Entwicklung begrüßen wir. „Wir Väter“ halten nichts von dogmatischen Zugängen – weder bei der Doppelresidenz noch beim Residenzmodell, das in Österreich in weiten Teilen ebenfalls sehr dogmatisch umgesetzt wird.

Dem Modell der Doppelresidenz zu unterstellen, Gewalt zu fördern, entspricht nicht der Realität. Eine Studie aus Spanien aus dem Jahr 2020 kommt zu einem klaren Ergebnis: „Die Aussicht auf gemeinsame physische Obhut führte zu einem starken und signifikanten Rückgang der Gewalt in Paarbeziehungen.“ Nüchtern betrachtet überrascht das nicht: Wenn ein Elternteil nicht mehr befürchten muss, nach einer Trennung willkürlich vom Kind getrennt zu werden, kann das zur Entspannung beitragen.

Anton Pototschnig
Obmann der Initiative „Wir Väter“


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