Zurück an den Herd? Warum Österreichs Familienrecht den Anschluss an Europa verliert
Replik auf den Standard-Kommentar von Maria Stern
Wer verstehen will, warum die Debatte über das Familienrecht in Österreich so festgefahren ist, muss die aktuelle Replik von Maria Stern im Standard („Neues Familienrecht? Aber keines für Väterrechtler!“) auf unseren Gastkommentar „Bürokratie abbauen? Fangen wir beim Familienrecht an!“ lesen.
Frau Stern ordnet engagierte Trennungsvätern als “Väterrechtler” dem politisch rechten Rand zu. Doch Maria Stern selbst fordert die Rückkehr zu einem traditionellen Familienbild, wie es die rechten Parteien unterstützen: die Mutter ist hauptverantwortlich für Kinder, der Vater arbeitet Vollzeit, zahlt und hat hin und wieder Kontakt zu den Kindern. Diese traditionelle Rollenaufteilung (egal ob vor oder nach der Trennung) verhindert berufliche Aufstiegschancen und ein höheres Einkommen (Equal Pay Gap) für Mütter, führt sie in die Altersarmut sorgt dafür, dass sie chronisch überlastet sind bzw. mit Depressionen, Angststörungen und Burnout zu kämpfen haben (siehe Make Mothers Matter). Dagegen kämpfen viele Frauen zu Recht seit Jahrzehnten an.
1. Zurück zur “Herd-Falle“, oder wer vertritt hier rechte Postitionen?
Maria Stern stellt die Doppelresidenz als ein Modell dar, dass “Mütter emotional und finanziell unter Druck setzt”. Sie fordert aber gleichzeitig das Kind primär der Mutter zur Betreuung zu überlassen und dem „Zahlvater” nur ein Kontaktrecht zuzugestehen. Frauen sollen nach Stern in ihrer Betreuungsrolle fixiert werden, das bedeutet nichts anderes als “Frauen zurück an den Herd“. Das ist nicht nur zutiefst konservativ und rechts, es steht auch im eklatanten Widerspruch zum gerechtfertigten Kampf viele Frauen für eine gerechtere Verteilung unbezahlter Care Arbeit und dem immer stärker werdenden Trend von Vätern sich an der Sorgearbeit zu beteiligen.
Wenn Mütter nicht in der Care Arbeit entlastet werden (sei es vor bzw. nach einer Trennung) bleiben sie in der Teilzeitfalle hängen, die Hauptursache für Altersarmut und lebenslange finanzielle Abhängigkeit ist vorprogrammiert. Kein Pensionssplitting der Welt kann auffangen, was durch jahrelange Einkommensreduktion verloren geht. Die Übernahme von Care-Arbeit durch Väter entlastet die Mütter emotionell und verhindert Überlastung, Burnout, Angstzustände und Depressionen (siehe Umfrage von “Make Mothers Matter”, welche übrigens auf ihrer Homepage auch die postnatale Depression bei Vätern thematisiert)
Wir haben viele Fälle in unserer Beratungspraxis, in denen Vätern die Kinderbetreuung übernehmen wollen, aber von den Müttern bzw. den Gerichten (Anspannungsprinzip bei der Unterhaltsberechnung) daran gehindert werden. Warum sollen Kinder 40 Stunden in Fremdbetreuung (Hort/Kiga) gesteckt werden, wenn der eigene Vater diese Zeit übernehmen könnte (und oft die Fremdbetreuungsplätze gar nicht vorhanden sind)?
2. Österreich als Geisterfahrer in Europa
Bereits 2015 verabschiedete die Parlamentarische Versammlung des Europarats die Resolution 2079. Darin werden alle 46 Mitgliedsstaaten – darunter auch Österreich – aufgefordert, die Doppelresidenz als gesetzlichen Regelfall zu verankern. Die meisten Länder (z.B. Schweden, Belgien, Frankreich, Finnland, Dänemark, Portugal, Tschechien, Slowakei, …) setzten das auch längst um:
- Belgien: Gesetzliche Priorisierung seit 2006
- Griechenland: seit 2021
- Dänemark
- England
- Slowakei
- Kroatien
- Portugal
- Litauen
und in vielen Ländern wird das auch gelebt (lt. EU-SILC-Daten 2021)
- Schweden: 42,5 %
- Finnland: 23,8 %
- Belgien: 20%
- Slowenien: 15%
- Spanien 12%
- Dänemark 12%
- Frankreich 11%
- Österreich: unter 5 %, ein starkes Indiz dafür, dass weder “2013 die Doppelresidenz als Regelfall ausgerufen” noch “staatlich verordnet” wurde.
3. Das Totschlagargument „Gewalt“
Der schwerwiegendste Vorwurf lautet: Die Doppelresidenz zwinge Kinder zu Gewalttätern. In Österreich wurden 2013 knapp 15.000 Ehen bzw. Partnerschaften geschieden. Nur in einem geringen Anteil ist dabei Gewalt im Spiel und wo diese der Fall ist, rennt Frau Stern bei uns offene Türen ein. Liegen Gewaltvorwürfe, welcher Art auch immer, vor, müssen diese schnellstmöglich geklärt werden und im Zweifelsfall Kontakte ausgesetzt oder in begleiteter Form weitergeführt werden. Ungerechtfertigte Kontaktbe- oder verhinderungen gehören jedoch ebenso ins Gewaltspektrum und auch hier gehört entschieden abgeklärt und dem entgegengewirkt. Kindeswohl steht an oberster Stelle.
Das Beispiel Spanien zeigt den präventiven Effekt von Doppelresidenz auf häusliche Gewalt eindrücklich:

Fazit
Maria Stern will zurück ins Jahr 1970. Wir wollen ein modernes Familienrecht, das Müttern den Rücken für den Beruf stärkt und Vätern die Verantwortung für ihre Kinder gibt.
