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Bürokratie abbauen? Fangen wir beim Familienrecht an!

Wenn sich Eltern trennen und sich über die Betreuung der Kinder uneinig sind, drohen lange, mühevolle und teure Verfahren. Australien zeigt, dass es besser geht

Anton Pototschnig und Robert Seyfriedsberger vom Verein „Wir Väter“ plädieren in ihrem Gastkommentar dafür, im Familienrecht Australien als Vorbild zu nehmen, wo es spezielle Stellen für Eltern gibt, die sich scheiden lassen. Das Ziel der Beratung sei es, den Gerichtsweg zu vermeiden.

In Österreich sind nach einer Trennung der Eltern Pflegschaftsverfahren, die mehrere Jahre dauern und hunderte Eingaben bei Gericht umfassen, keine Seltenheit. Aus Einzelfällen werden Aktenmonster aus Gutachten, Rekursen, Anträgen und Friststreckungen. Jeder dieser Fälle bindet über Jahre Arbeitszeit bei Bezirksgericht, Landesgericht, Jugendwohlfahrt, Familiengerichtshilfe und Sachverständigen – bezahlt aus Steuergeld und ausgetragen auf dem Rücken eines Kindes. Wenn die Bundesregierung Bürokratie wirklich abbauen will, ist das Familienrecht ein Brennpunkt, den sie nicht länger ignorieren kann.

Ein rotes Herz auf einer Wand, das gespalten ist.

Wie geht es Kindern nach einer Trennung? Eine harmonische Lösung für die Betreuung ist allzu oft in weiter Ferne. IMAGO

Im aktuellen Ministerratsvortrag kündigt die Bundesregierung auch ein „Maßnahmenpaket zur Entlastung der Justiz“ an. Im Rahmen eines Projekts „Aufgabenkritik“ sollen über 200 Vorschläge aus der Praxis geprüft werden, um Verfahren effizienter zu machen und Bürokratie abzubauen. Genau dafür ist das Familienrecht ein Paradebeispiel: hochkomplex, emotional, personalintensiv – und zugleich erstaunlich ineffizient.

„Andere Länder zeigen, dass es besser geht.“

Typisch ist der folgende Ablauf: Nach der Trennung sind sich Eltern über Betreuungszeiten nicht einig. Nach der ersten Tagsatzung folgt Mediation, dann angeordnete Erziehungsberatung. Die Ergebnisse beider Prozesse erreichen das Gericht nicht, wenn ein Elternteil den Prozess blockiert. Danach kommt die Familiengerichtshilfe ins Spiel und oft darauf ein psychologisches Gutachten, das mehrere tausend Euro kostet, oft von der öffentlichen Hand bezahlt.

Aus einem Akt werden viele

In der Folge passiert häufig dasselbe: aus einem Akt werden viele. Eine Einigung ist so weit entfernt wie nie. Beschlüsse werden von den Eltern nicht umgesetzt, Vereinbarungen nicht eingehalten. Vor Sanktionen scheut das Gericht zurück. Aufgrund der verstrichenen Zeit haben sich die Lebensumstände verändert, ein zweites Gutachten wird eingeholt. Auch dieses enttäuscht zumindest einen Elternteil, der sich nicht bestätigt sieht. Neue Rekurse und Anträge folgen. Parallel dazu läuft ein Unterhaltsverfahren. Ein Elternteil überträgt die Unterhaltsdurchsetzung der Jugendwohlfahrt, die wiederum Anträge an das Gericht stellt und Beschlüsse einfordert. Viele solcher Verfahren ziehen sich über Jahre, verschlingen erhebliche Ressourcen und sind teuer – für die Justiz ebenso wie für die Familien.

Genau hier müsste Maßnahme der Regierung ansetzen: Wenn von Entlastung der Entscheidungsorgane, Verfahrensbeschleunigung und Bürokratieabbau die Rede ist, dann darf das Familienrecht kein Nebenschauplatz sein, sondern braucht Priorität.

Multiprofessionelle Teams

Andere Länder zeigen, dass es besser geht. Australien hat sich 2006 von einem sehr ähnlichen Modell verabschiedet und ein neues System eingeführt: Eltern wenden sich zunächst verpflichtend an ein „Family Relationship Center“ (FRC), bevor sie ein Gericht anrufen dürfen. Dort arbeiten multiprofessionelle Teams, die Beratung und Mediation anbieten; im Konflikt steht zuerst das Gespräch, nicht der Antrag. Gleichzeitig wurde die Doppelresidenz (mindestens rund elf Tage pro Monat bis hin zur hälftigen Betreuung) zum Leitbild erklärt. Kommt es im FRC zu keiner Einigung, müssen beide Elternteile einen „Kind-im-Blick-Kurs“ absolvieren, in dem die Auswirkungen ihres Konflikts auf die Kinder klar aufgezeigt werden. Danach wird wieder Mediation angeboten. Erst wenn auch dieser Schritt scheitert, kommt es zu einem Gerichtsverfahren.

Die Folge: Die Zahl der gerichtlichen Verfahren in Kindschaftssachen ist deutlich gesunken – die australische Evaluierung spricht von einem Rückgang der Anträge auf endgültige gerichtliche Entscheidungen um rund 22 Prozent in nur wenigen Jahren. Der Gesetzgeber lässt die Eltern in der Verantwortung. Nicht Gerichte und Sachverständige entscheiden über sie. Die, von der Trennung höchst emotionalisierten Eltern werden in der Krise an der Hand genommen und wo nötig korrigiert und selbstermächtigt. Kindeswohlgefährdendes Verhalten wird konsequent korrigiert. Und das mit großem Erfolg und deutlich geringeren Kosten: Gerichtsverfahren wurden im Schnitt mit rund 8.800 australische Dollar beziffert, FRC-Verfahren mit etwa 1.400 australische Dollar, obwohl die Beratung der Eltern anfangs kostenlos angeboten wurde.

Neues Paradigma

Was folgt daraus für Österreich? Wenn die Bundesregierung Bürokratie wirklich reduzieren und die Justiz spürbar entlasten will, braucht es im Familienrecht ein neues Paradigma: Weg von veralteten hierarchischen Entscheidungsprozessen, vorbei an den Familien, hin zu Kompetenzsteigerung der Familien selbst. Dafür braucht es Fachkompetenz, gemeinsame Standards, Transparenz und Konsequenz. Ersteres könnten Scheidungskompetenzzentren liefern. Die bestehenden Familiengerichtshilfen könnten dazu kostenneutral umgestaltet werden. Mit Transparenz sind die Beratungs- und Mediationsprozesse gemeint, die offen dem Gericht mitgeteilt werden müssten.

Die Maßnahme, den Bürokratieabbau im Familienrecht zu nutzen, um Menschen in einer der verletzlichsten Phasen ihres Lebens bestmöglich zu unterstützen statt zu verwalten, könnte nicht nur viel Geld, sondern auch viel Leid und Frustrationen ersparen helfen. (Anton Pototschnig, Robert Seyfriedsberger, 29.12.2025)

Veröffentlicht auch auf DerStandard.at


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